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Energieausweis. Ab 1. Mai 2014 Pflicht! 

Mit Inkrafttreten der  Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) am 01. Mai 2014 müssen in Immobilienanzeigen bestimmte Pflichtangaben zum Energieausweis (energetische Kennwerte) des Objekts enthalten sein. Dies gilt für Immobilien, die zum Verkauf, oder  zur Vermietung  angeboten werden.
Neu ist ab Inkrafttreten der EnEV 2014 auch die Pflicht zur Vorlage des Energieausweises gegenüber den Kauf- oder Mietinteressenten bereits bei Besichtigung des Objekts. Bisher mussten Energieausweise „zugänglich gemacht“ werden; jetzt müssen sie dem Käufer (im Original) bzw. dem Mieter (in Kopie) auch bei Vertragsschluss ausgehändigt werden.

Welche Vorteile bringt der Energieausweis?

Sowohl für den Eigentümer als auch für den zukünftigen Mieter oder Käufer kann der Energieausweis von nutzen sein. Anhand der technischen Angaben im Energieausweis und mit dem sogenannten Vergleichswert durch Energieeffizienzklassen (A+ und H) können Käufer und Mieter einen ungefähren Eindruck von der  baulichen und energetischen Qualität des Gebäudes gewinnen. Je höher die Energiekosten, desto mehr achten Miet- oder Kaufinteressenten auf eine gute Wärmedämmung und moderne Anlagentechnik. Dabei sind die Einsparungen für den Geldbeutel neben einem wachsenden Umweltschutzbewusstsein die wesentlichen Beweggründe.
Verkäufer und Vermieter, die mit Hilfe des Energieausweises die energetischen Werte ihrer Immobilie darstellen und gegebenenfalls mit Modernisierungsmaßnahmen zur kostengünstigeren energetischen Verbesserung reagieren, sind daher auf dem Immobilienmarkt klar im Vorteil!

Wie erhalte ich einen Energieausweis?

Eine zentrale Zulassungsstelle für Energieausweise gibt es nicht. Sie können jedoch unter anderem über unsere Energieberater oder online auf verschiedenen Portalen beantragt werden.


Haben Sie weitere Fragen zur Energieeinsparverordnung ab 1. Mai 2014? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne

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